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Modellklauselverlängerung auf 2024 begrenzt
Mit dem Gesetzesbeschluss zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklunggesetz (GVWG) vom 11. Juni wurde nun öffentlich, dass die Verlängerung der Modellklauseln der Therapieberufe bis 2024 erfolgen wird. Am 15. Juni wird der Gesetztesbeschluss dem Bundesrat vorgelegt, der jedoch sicherlich keinen Einspruch erheben wird, denn der Bundesrat hatte selbst eine Verlängerung der Modellphase lediglich bis 2022 verlangt.
Nun ist das Tauziehen um die Befristung also beendet. 2024 ist zwar nicht die Befristung, die sich die Logopädie/Sprachtherapie gewünscht hat, sie forderte die Beendigung in 2021, wie gesetzlich in § 11 LogopG verankert. Es ist quasi ein Kompromiss der Politik und damit lang genug, wenn man an die Verlängerung der ersten Befristung von 2017 denkt, die dann auf 2021 ausgedehnt wurde. Dennoch ist damit der Plan der Bundesregierung, die Modellklauseln bis 2026 zu verlängern vom Tisch! Nun wird sich zeigen, in welcher Form die Politik alle vorherigen Bestrebungen der Therapieberufe und deren Forderung nach einer Vollakademisierung umsetzen wird. 2022 wird das neue Gutachten des Wissenschaftsrates erwartet und man kann nur hoffen, dass dieses Gutachten zu einem anderen Ergebnis kommt als jenes von 2012, das für die Politik zum Teil eine Vorlage bot und bietet, über eine Teilakademisierung nachzudenken.
Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft "Gesamtkonzeption Gesundheitsfachberufe" hatte im März 2020 ihre Ergebnisse in Form eines Eckpunktepapiers vorgelegt und darin empfohlen, die Vollakademisierung der Logopädie zu überprüfen. Nicht anderes darf für die Logopädie/Sprachtherapie gelten - dafür werden sich dbl und der Arbeitskreis Berufsgesetz in den kommenden 3 ½ Jahren stark machen.
Der Gesetzesbeschluss des Bundestages ist hier abzurufen.
Azzisa Pula-Keuneke (dbl-Referat Bildung)