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Ver.di schließt hochschulische Ausbildung in der Logopädie/Sprachtherapie nicht aus!
Unter der Headline „Ausbildungen attraktiver gestalten“ nimmt ver.di Stellung zu den Eckpunkten der Bund-Länder-AG zur „Neuordnung und Stärkung der Gesundheitsfachberufe“. Hier zur Stellungnahme: https://gesundheit-soziales.verdi.de/.
Der Arbeitskreis Berufsgesetz begrüßt, dass ver.di die Therapieberufe - damit auch die 12 Berufsgruppen in der Logopädie/Sprachtherapie - aufwertet, indem als Ausbildungsziel die „fachspezifische Ausübung der Heilkunde“ formuliert wird, und damit eine Vergleichbarkeit zur hochschulischen Ausbildung von Medizinern herstellt. Des Weiteren fordert ver.di die Erprobung des Direktzugangs, wendet sich nachdrücklich gegen eine Teilakademisierung und schließt eine hochschulische Erstausbildung nicht mehr aus.
Mit diesen Positionen berücksichtigt ver.di den Willen der Berufsangehörigen und Studierenden in der Logopädie/Sprachtherapie, die seit langem die hochschulische Ausbildung fordern und zur Durchsetzung dieser Interessen den Arbeitskreis Berufsgesetz im Januar 2016 gegründet haben.
Die im Arbeitskreis Berufsgesetz zusammengeschlossenen Verbände fordern ein allen 12 Berufsgruppen gemeinsames Berufsgesetz in der Logopädie/Sprachtherapie, das eine hochschulische Ausbildung für alle Berufsangehörigen vorsieht und damit dann endlich europaweit geltenden Standards entspricht.
Schon heute verfügen 90% aller Absolvent*innen über eine Hochschulzugangsberechtigung, 50 Studiengänge in der Logopädie/Sprachtherapie stehen für die Erstausbildung und die berufliche Weiterqualifikation bundesweit zur Verfügung. Der Anteil hochschulisch qualifizierter Berufsangehöriger wächst seit Jahren und wird aktuell auf über 30% geschätzt. Aus der Verbleibstudie VAMOS (MAGS 2019) geht hervor, dass mehr als 90% der hochschulisch qualifizierten Berufsangehörigen in der Logopädie praktisch tätig sind. Diese Entwicklung hat ver.di offenbar im Blick, wenn die Ausbildung in Form dualer Studiengänge als Möglichkeit zur hochschulischen Ausbildung thematisiert wird.
Die Bevorzugung der dualen Studiengänge wird in der ver.di-Stellungnahme mit der Relevanz der praktischen Ausbildung begründet, die nur in dualen Studiengängen gewährleistet werden könne (S. 13). Zumindest für die Logopädie/Sprachtherapie können wir belegen, dass auch reine hochschulische Ausbildungsgänge sehr wohl in der Lage sind, eine hochwertige praktische Ausbildung in das Studium zu integrieren. Beispiele dafür existieren seit den 1970er Jahren.
Die Qualität der Praxisausbildung zeigt sich aus Sicht des Arbeitskreises nicht in der Dualität von Studiengängen, sondern darin, dass sie drei zentrale Ausbildungsbereiche umfasst: Lehrveranstaltungen zur Praxisanleitung, Arbeit mit Patient*innen/Klient*innen in internen und externen Praktika unter Praxisbegleitung der Hochschule (AK 2020: Rahmenstudienordnung).
Konkret bedeutet dies, interne Praktika werden von den Dozent*innen der jeweiligen Hochschule durchgeführt, die auch verantwortlich für die Praxisbegleitung der drei externen Praktika sind, die zu einer Vertiefung der bereits erworbenen praktischen Qualifikationen in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen beitragen.
Aus Sicht des Arbeitskreises sollte sich die hochschulische Ausbildung in der Logopädie/Sprach-therapie an Studiengängen, wie in der Medizin/Zahnmedizin üblich, orientieren. In diesem Sinne setzt sich der Arbeitskreis Berufsgesetz für eine qualitativ angemessene Ausbildung in der Logopädie/Sprachtherapie auf Hochschulebene ein und steht jederzeit für die Diskussion dieser und weiterer Aspekte der Ausgestaltung der Studiengänge der Logopädie/Sprachtherapie zur Verfügung.
Dietlinde Schrey-Dern
(Sprecherin)