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Verlängerung der Modellklauseln bis 2024
Novellierung der Berufsgesetze in der 20. Legislaturperiode gesichert!
Zum Gesetzentwurf des geplanten Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) liegt ein Änderungsantrag der Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD zu den Artikeln 7 bis 9 zur Verlängerung der Modellklauseln der Berufsgesetze der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie vor, der nun eine Befristung bis 2024 vorsieht. In der Begründung dazu heisst es:
"Der Verlängerungszeitraum von drei Jahren erscheint ausreichend, um im Zuge einer Novellierung der Ausbildungen in der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie festzulegen, ob und wenn ja in welcher Ausgestaltung die jeweiligen Ausbildungen akademisiert werden sollen."
Die Einführung eines primärqualifizierenden hochschulischen Studiums im Bereich Logopädie/Sprachtherapie ist überfällig. Die Berufsgesetzvorlage des AK Berufsgesetz (2018), ein Modellvorschlag für den Übergang von der berufsfachschulischen in die hochschulische Ausbildung (2018) und das Positionspapier für eine primärqualifizierende hochschulische Ausbildung (2021) belegen die Machbarkeit der hochschulischen Ausbildung in der Logopädie/Sprachtherapie.
Dietlinde Schrey-Dern
(Sprecherin des Arbeitskreises Berufsgesetz)