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Vollakademisierung der Logopädie/Sprachtherapie: Land in Sicht
Übergangsregelung ersetzt Modellklausel im Logopädengesetz
Die Modellklausel im Logopädengesetz (LogopG) läuft zum 31.12.2024 aus. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung Übergangsregelungen in den Berufsgesetzen der Therapieberufe, also auch dem Logopädengesetz, im Rahmen des Pflegestudiumstärkungsgesetzes (PflStudStG) im Deutschen Bundestag am 20.10.2023 in Artikel 8z1-3 verabschiedet. Ziel dieser Übergangsregelungen ist, den Hochschulstudiengängen Planungssicherheit zu schaffen. So können die Hochschulen grundsätzlich als Ort der Ausbildung zugelassen werden und Studiengänge haben die Möglichkeit die Ausbildung modular- und kompetenzorientiert auszugestalten. Damit werden die hochschulischen Rahmenbedingungen zur Durchführung eines berufsqualifizierenden Bachelorstudiengangs berücksichtigt. Darüber hinaus geht aus der Begründung zu Artikel 8z1 des PflfStudStG hervor, dass die Vollakademisierung im Bereich Logopädie/Sprachtherapie in Betracht kommt und das Berufsgesetz „bis 2026 ... weiterzuentwickeln“ ist. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte bereits am 14.11.2023 für die Vollakademisierung der Logopädie/Sprachtherapie im Rahmen des 7. Therapiegipfels der SHV plädiert.
Am 24.11.2023 hat der Bundesrat auf seiner Plenarsitzung dem am 9.10.2023 eingebrachten Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages zum Pflegestudiumsstärkungsgesetz mehrheitlich zugestimmt. Damit tritt die Übergangsregelung in § 8a des Gesetzes über den Beruf des Logopäden ab dem 1.1.2025 in Kraft.
Nun sind die Bundesländer am Zug, die Modellstudiengänge der Logopädie in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern in die Regel zu überführen, ausbildungsbegleitenden und – integrierenden Studiengängen der Logopädie den Ausbau zu primärqualifizierenden Studiengängen und den Studiengängen der akademischen Sprachtherapie, deren Absolvent*innen nach § 125 SGB V zur Behandlung von Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluckstörungen zugelassen sind, den Umbau zu berufsqualizierenden Studiengängen zu ermöglichen.
Der Aufbau primärqualifizierender Studiengänge entspricht den Empfehlungen des Wissenschaftsrates (2023) . Danach „bedarf es dringend starker wissenschaftlicher Disziplinen der Gesundheitsfachberufe, um Forschung sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen zu fördern sowie Qualitäts- und Methodenstandards zu entwickeln.“
Dietlinde Schrey-Dern
(Sprecherin, AK Berufsgesetz)