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Wissenschaftsrat: HQGplus-Studie zu Hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitssystem – unzureichende Datenlage!
Am 01. Juni 2022 veröffentlichte der Wissenschaftsrat (WR) die Ergebnisse der HQGplus-Studie zu Hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitssystem[1]. Ziel dieser Studie, die 2019 begonnen wurde, war es, zu ermitteln, wie die im Juli 2012 erschienenen Empfehlungen zu hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitswesen umgesetzt wurden.
Diese nun erschienene Studie entspricht aus Sicht des AK Berufsgesetz nicht der tatsächlichen „Situation in Studium, Lehre, Forschung und Versorgung“ im Bereich Logopädie/Sprachtherapie.
Im Vergleich zu den „Empfehlungen zu hochschulischen Qualifikationen für das Gesundheitswesen“[2] von 2012 berücksichtigt die Studie zwar, dass „akademische Sprachtherapeutinnen und -therapeuten eine Kassenzulassung (Teil- oder Vollzulassung) nach § 124 SGB V erhalten und (...) somit in der unmittelbaren Patientenversorgung tätig“ sind (WR 2022:40). Dieser Sachverhalt wird allerdings nur unzureichend berücksichtigt. Von den zehn Studiengängen der akademischen Sprachtherapie[3] haben nur zwei Eingang in die Studie gefunden. Hinzu kommt, dass durch die Art und Weise der Einteilung und Zuordnung von Studiengängen nicht alle logopädischen Bachelorstudiengänge in der HQGPlus erfasst wurden.
Die mangelnde Berücksichtigung der Studiengänge der akademischen Sprachtherapie und der logopädischen Bachelorstudiengänge hat zur Folge, dass die in der Studie aufgeführten Studiengänge nur 30% der tatsächlich vorhandenen Studiengänge umfassen. Dies geht aus einer im Frühjahr 2022 durch den AK Berufsgesetz durchgeführten Recherche (AK Studiengangsliste 2022[4]) hervor.
Für den Bereich Logopädie/Sprachtherapie wird eine Akademisierungsquote von 34,6 % (WR 2022:10) bzw. 43% (WR: 2022:37) angegeben. Dies sind zwei unterschiedliche Werte, ohne dass deutlich wird, was zu diesen Unterschieden geführt hat. Da die Anzahl der Studiengänge eine entscheidende Grundlage zur Berechnung der Akademisierungsquote ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie höher ist als in der HQGplus-Studie angegeben.
Der AK Berufsgesetz hat sich daher an den Wissenschaftsrat gewandt und um Korrektur gebeten (s. Anschreiben -> Link).
Dietlinde Schrey-Dern
(Sprecherin, AK Berufsgesetz)
[1] https://www.wissenschaftsrat.de/download/2022/9541-22.pdf?__blob=publicationFile&v=12
[2] https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/2411-12.pdf?__blob=publicationFile&v=1
[3] siehe Anhang 3 der Anlage 5 des Versorgungsvertrages vom 16.03.2021
[4] https://www.arbeitskreis-berufsgesetz.de/fileadmin/Inhalte/AK_Berufsgesetz/Dokumente/06_2022__Studiengaenge_Logop_SprachT_BundesL_Website.pdf